Die Lauterbacher Musikschule muss ab heute, dem 2. November bis zum 30. November für den Publikumsverkehr schließen, so bestimmt es die aktuelle Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie.
Obwohl die öffentlichen Musikschulen in einer Leistungsbeschreibung des Landes Hessen als Bildungseinrichtungen definiert werden, zählen sie in der aktuellen Landesverordnung als Freizeitangebote und müssen deshalb wie etwa Diskotheken, Restaurants und Freizeitparks schließen.
Selbstverständlich werden die Lehrkräfte der Lauterbacher Musikschule jetzt auf ihre Erfahrungen mit Online-Unterricht zurück greifen, die sie im vergangenen Frühjahr gesammelt haben und wieder Angebote per Videochat machen.
Schülerinnen und Schüler, die Fragen zur aktuellen Situation haben können sich gerne telefonisch (06641-1866206) oder per Mail (info@lauterbacher-musikschule.de) an die Lauterbacher Musikschule wenden oder die aktuelle Entwicklung hier auf der Website nachlesen.