Auf die öffentlichen Musikschulen in Hessen wirken sich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich aus. Digitale Formate helfen, den Unterrichtsausfall aufzufangen.
Musikschulen und Honorarkräfte setzen auf die Soforthilfe durch das Land Hessen.
Die öffentlichen Musikschulen in Hessen halten während der Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der Coronavirus-Pandemie ihre Angebote mit digitalen Formaten aufrecht. Dies teilt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) Hessen mit, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt hat, und unter dessen Dach derzeit 66 öffentliche Musikschulen unter organisiert sind. Ihre rund 2.700 musikpädagogisch qualifizierten Fachlehrkräfte vermitteln etwa 130.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die außerordentliche Vielfalt der Musik. Weil die öffentlichen Musikschulen derzeit ihren Betrieb nur teilweise aufrecht erhalten können, sehen sie sich mit einem Ausfall von Unterrichtsgebühren konfrontiert. Diese machen bis zu 80 Prozent der Gesamtfinanzierung aus.
Auch die Lauterbacher Musikschule gehört zu den im VdM organisierten öffentlichen Musikschulen. Mit ihren etwa 400 Schülerinnen und Schülern zählt sie zu den kleinen Schulen im Verband, was jedoch nichts an den bundesweiten Standards des VdM ändert, fachlich qualifizierte Angebote über das gesamte Spektrum der Musik, von Klassik bis Pop anzubieten. Auch in Lauterbach wird die Finanzierung des Angebots zu fast 80 Prozent durch Unterrichtsgebühren gedeckt. Doch an der Lauterbacher Musikschule freut man sich derzeit über die Solidarität von Eltern und Schülern, denn anders als an anderen hessischen Musikschulen nehmen die Schüler der Lauterbacher Musikschule die Onlineangebote begeistert an. Bislang gibt es noch keine Rückforderung von Gebühren. Schulleiter Klaus Scheuer führt dies auf die hohe Wertschätzung zurück, welche die Musikschule bei Schülern und Eltern genießt.
Das Unterrichten per Skype oder WhatsApp hat sich inzwischen eingespielt, und jetzt geht es ja erstmal in die Osterferien. Wie es danach weiter geht, weiß noch niemand. Dauerhaft ist der digitale Musikunterricht nämlich keine Lösung. Bei der Elementaren Musikpädagogik in Großgruppen von rund zwölf Kindern, wie sie direkt an der Musikschule oder an Kindertagesstätten angeboten wird, stößt er an seine Grenzen. Hier können bestenfalls ganze Unterrichtseinheiten mit Bewegungsspielen und Liedern an die Eltern gesendet werden. Diese setzen die Inhalte dann gemeinsam mit den Kindern um. Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern mit noch größerer Personenzahl lässt sich kaum digital ersetzen. Auch der Bereich Inklusion, ein Schwerpunkt der Lauterbacher Musikschule, kann auf digitalem Weg nicht bearbeitet werden.
Zur Existenzfrage wird die aktuelle Sitation besonders für die an den Musikschulen tätigen, selbständigen Honorarlehrkräfte. Hierzu verweist VdM-Landesvorsitzender Michael Eberhardt auf die beiden Staatsminister des Hessischen Wirtschafts- und des Finanzministeriums, „die nun klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die zudem nicht zurückgezahlt werden müssen“. Zu den ersten Informationen gehört auch, dass das Regierungspräsidium Kassel sowohl für die öffentlichen Musikschulen als auch für die Honorarlehrkräfte Ansprechpartner für alle Anträge auf Soforthilfe ist.